Allgemeine Geschäftsbedingungen Tank-& Umweltschutz Wozniack
§1 Auftragserteilung, Auftragsbestätigung
Jeder Auftrag bedarf zur Gültigkeit die Bestätigung in Textform der Firma Tank-& Umweltschutz Wozniack (nachstehend unserer/Verkäufer). Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich allein aus unseren Bestätigungsschreiben. Etwaige Nebenabreden sind nur in Textform gültig. Etwaige Einwendungen gegen die Auftragsbestätigung müssen unverzüglich in Textform erfolgen. Der Besteller hat etwaige Unstimmigkeiten von Zeichnungen, Entwürfen, Modellen oder sonstigen technischen Daten unseres Bestätigungsschreibens mit den tatsächlichen Gegebenheiten ebenfalls unverzüglich in Textform mitzuteilen; hieraus sich ergebende spätere Mehrkosten oder Schäden gehen ansonsten zu Lasten des Bestellers. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich, es sei denn, dass wir der Stornierung des Auftrages in Textform zugestimmt haben. Die in Drucksachen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Skizzen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend, ohne dass eine Verpflichtung zur Benachrichtigung über erfolgte Änderungen besteht.
§ 2 Lieferfrist und Lieferverzug
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und im Regelfall mit dem Besteller abgesprochen.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Bestellers/Käufers gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller/Käufer erforderlich.
Produkte die ein Besteller/Käufer in Auftrag gegeben hat, müssen innerhalb einer Frist von 90 Tagen abgerufen werden, es sei denn, der Verkäufer gewährt eine Lieferfristverlängerung. Diese Absprache hat in Schriftform zu erfolgen. Nimmt der Besteller/Käufer die Produkte nicht in vorgeschriebenem Rahmen ab, ist der Verkäufer berechtigt jederzeit vom Auftrag zurückzutreten. Die Stornierung/der Rücktritt vom Auftrag durch den Verkäufer hat in Schriftform zu erfolgen.
§ 3 Lieferung, Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegen- stand das Werk verlässt oder dem Käufer im Werk zur Verfügung gestellt wird. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentumsrecht an den verkauften Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor voll- ständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller/Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrich- tigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, inbeson- dere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eingentumsvorbe- halts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Besteller/ Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. etwaiger Fracht- oder Überführungs- kosten und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungs- fähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung- und ge- gebenenfalls nach Fristsetzung- zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Wir sind berechtigt bei Auftragserteilung, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Behältter- und dazugehörige Papiere (Prüfzeugnis des Behälters) werden erst nach vollstän- diger Zahlung des Kaufpreises übergeben; ein Zrückbehaltungs- recht wird insoweit ausgeschlossen.
§6 Mängelgewährleistung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei Lieferung einer neuen Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Anlieferung des Kaufgegenstan- des. Ist der Käufer eine juristische Person öffentlichen Rechts od. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ein Unternehmer od. Selbständiger, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt, beschränken sich Sach- mängelansprüche jedoch nach Ablauf des ersten Jahres auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz id. Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berech- nung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei arglistigem Ver- schweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Ansprüche auf Mängelbeseitigung müssen bei uns in Textform geltend gemacht werden. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Mitteilung in schriftlicher Form zu machen. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 HGB. Bei gebrauchen Sachen verjähren die Ansprüche des Käufers innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
§ 7 Haftung
Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertrags- schluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper (Ge- sundheit). Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (aus- genommen Summenversicherung) abgedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung. Für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes bzw. der Kaufsache verursacht werden, wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Unabhängig von einem verschulden durch uns als Verkäufer bleibt eine etwaige Haftung durch uns als Verkäufer bei arglistigem Verschweigen des Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist auch eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und unserer Betriebsangehörigen für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertrags- Sprache
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffenlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sonderver- mögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwishcen uns und den Kunden/Auftraggeber nach unserer Wahl Warstein oder der Sitz des Kunden/Auftraggebers. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Warstein ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließlicher Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unbeirrt. Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber/Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) gilt nicht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Informationen zur Identität des Verkäufers
Tank-& Umweltschutz Wozniack (Einzelunternehmen)
Geschäftsführer : Ingo Wozniack
Enkerbruch 2
59581 Warstein
Telefon: 02902 – 977 14 10
Fax: 02902 – 60 548-88
Mobil: 0171 – 699 26 07
E-Mail: info@wozniack.de
Homepage : www.wozniack.de
Gerichtsstand : Warstein
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 223 157 003